Ab Schuljahr 2013/14 ist der Kindergarten ein obligatorischer Teil der Volksschule. Das heisst, dass die Eltern der Kinder, die ins Kindergartenalter kommen, ihre Kinder nicht mehr wie
bisher anmelden müssen. Diese Kinder werden automatisch für den Eintritt in den Kindergarten aufgeboten.
Der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten muss gemäss neuem Gesetz bis spätestens Sommer 2018 vom jetzt geltenden 30. April auf neu 31. Juli verschoben werden. Das heisst, dass spätestens
ab Sommer 2018 alle Kinder, die bis 31. Juli des laufenden Jahres 4 Jahre alt werden, für den Kindergarten aufgeboten werden. Stetten hatte diese Verschiebung in Absprache mit den umliegenden
Gemeinden gestaffelt gemacht.
Im Schuljahr 2019/20 werden alle Kinder, die von 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 geboren wurden, aufgeboten.